ENERGIEAUSWEISE

Ihre Grundlage für Wohnen, Bauen und Sanieren!

DER ENERGIEAUSWEIS – Ihre Grundlage für Wohnen, Bauen und Sanieren!

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, sind alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Auch für die Sanierung oder Modernisierung wird dieser benötigt.

Die Art des Energieausweises hängt dabei vom Gebäude ab und unterscheidet sich je nach Nutzung und Alter des Gebäudes:

- Verbrauchsausweis: 

Wird für Gebäude ausgestellt, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurden.

Besitzt ein Gebäude wiederum mehr als 4 Nutzungseinheiten und ist vor 1978 erbaut worden, ist lediglich auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis nötig. Bei Gebäuden vor 1978, die durch Sanierungsmaßnahmen und Modernisierung auf den Stand der "Wärmeschutzverordnung 1978" gebracht wurden, wird ebenfalls nur ein Verbrauchsausweis benötigt.

Warum heißt es eigentlich Verbrauchsausweis?

Sie brauchen für die Erstellung immer die Verbrauchswerte (Erdgas, Heizöl, Strom, etc.) der letzten drei Jahre für die Heizung und zentrale Warmwasserbereitung.

- Bedarfsausweis: 

Wird für Gebäude ausgestellt, bei denen der tatsächliche Verbrauch nicht genau ermittelt werden kann und Neubauten.

Sollten also die Kriterien unter dem Punkt "Verbrauchsausweis" nicht erfüllt werden, wird ein Bedarfsausweis benötigt.

 

 

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